Unterstützung der Mitarbeitenden während Corona-Pandemie
Über 20 % der Mitarbeitenden von AMEVIDA haben Kinder und sind für deren Betreuung verantwortlich. Deshalb erhalten betroffene Kolleginnen und Kollegen für diese erste Woche der Schließungen von Kindergärten und Schulen weiter Lohn. Obwohl es gesetzlich aufgrund der angekündigten Länge der Schließungen keinen Lohnfortzahlungsanspruch gem. § 616 BGB gibt, hat sich AMEVIDA anders entschieden. "Wir… mehr lesen