Über 20 % der Mitarbeitenden von AMEVIDA haben Kinder und sind für deren Betreuung verantwortlich. Deshalb erhalten betroffene Kolleginnen und Kollegen für diese erste Woche der Schließungen von Kindergärten und Schulen weiter Lohn.
Obwohl es gesetzlich aufgrund der angekündigten Länge der Schließungen keinen Lohnfortzahlungsanspruch gem. § 616 BGB gibt, hat sich AMEVIDA anders entschieden.
"Wir haben zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der jetzigen Zeit zu schützen. Nun ist aber mehr gefragt: wir werden zumindest für die kommenden Tage vom 16.03.2020 bis zum 22.03.2020 unseren Mitarbeitenden die Betreuung Ihrer Kinder ermöglichen und das mit der vollen Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall", so Dr. Matthias Eickhoff.
Belegen müssen die Mitarbeitenden dies schriftlich bei Ihrem Vorgesetzten, um die Planung zu sichern.
"Wir ermöglichen diesen unbürokratischen Weg in Dankbarkeit für die bisherige Leistungen der Mitarbeitenden für AMEVIDA, natürlich freiwillig und ohne Rechtsanspruch und in der Hoffnung, dass der Gesetzgeber eine für alle akzeptable Lösung in den kommenden Tagen findet," so Eickhoff weiter.